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BVerwG, 07.12.1999 - 3 B 141.99 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 04.08.1999 - 2 K 1738/96
- BVerwG, 07.12.1999 - 3 B 141.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 3 B 141.99
Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Herausarbeitung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).